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Destille abdichten

Bei meinen ersten Destillierversuchen war ich bemüht, möglichst „traditionelle“ Verfahren anzuwenden. Schliesslich sollten meine Destillate nach traditionellen Verfahren gewonnen werden. Ich habe mich am Verfahren mit Roggenmehlpaste orientiert, wie es von Kai Möller beschrieben wird. Dazu habe ich in einer Schale zu Roggenmehl soviel Wasser gegeben, bis eine gut verstreichbare Masse entstand. Diese habe ich dann bei allen Steckübergängen bei meiner Destille verrieben bzw. möglichst dick aufgetragen. Das hat an sich gar nicht schlecht funktioniert. Wenn mal eine undichte Stelle auftrat, habe ich nochmals Paste aufgetragen und gut war! Ich habe gestaunt, wie leicht sich die Paste nach dem Destillieren entfernen bzw. sich die Destille reinigen liess. Aber richtig glücklich war ich mit diesem Verfahren nicht, denn es gab immer verkrustete Roggenmehltropfen und doch einigen Reinigungsaufwand. Weniger gestört haben mich die klebrigen Finger, an denen die Masse geklebt hat.

So versuchte ich es mit hochwertigem Teflonband, das ich im Baumarkt in der Sanitärabteilung gekauft habe. Dieses wird für die Abdichtung von Verschraubungen und Übergängen verwendet. Es ist zuverlässig beständig bei Kälte (ca. -240° C), Hitze (ca. 260° C), Druck, Chemikalien, Alkohol. Zudem ist es lebensmittelgeeignet und frei von schädlichen Stoffen. Ich wickle das Band in mehreren, wenigen Lagen um die Steckübergänge. Weil Teflonband günstig ist, verwende ich es in der Regel nur einmal. Meine Erfahrung ist absolut positiv: kein Reinigungsaufwand, dichte Übergänge, geringe Kosten, einfache Entfernung.

Wie gesagt, ich habe mein Teflonband im Baumarkt gekauft. Der Lieferant Destillatio hat das Teflonband als 12 Meter-Rolle ebenfalls im Sortiment.

Ist Destillieren in der Schweiz legal?

Ich werde immer wieder gefragt, ob das Destillieren überhaupt legal ist. Ja! Es ist legal! In der Schweiz aber nur das Destillieren zur Gewinnung von ätherischen Ölen und Hydrolaten. Das Brennen von Alkohol durch Destillation ist ohne Konzession verboten. Meine Destille hat einen Blaseninhalt von 3 Litern. Hier das einschlägige Kapitel aus den „Weisungen Brennereien“ der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV):

(Kapitel) 8. Kleindestilliergeräte
8.1. Bis maximal 3 Liter Blaseninhalt
Solche Geräte können ohne Bewilligung der EAV im Inland erworben oder in die Schweiz eingeführt werden.
Kleindestilliergeräte dürfen nur fur die Herstellung von ätherischen Ölen oder Kräuteressenzen verwendet werden. Es ist nicht erlaubt, damit Spirituosen zu erzeugen. Wer Kleindestilliergeräte verkauft, ist verpflichtet, auf die gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen.
Auf eine Überprufung beim Käufer oder bei der Käuferin durch die EAV wird verzichtet.
8.2. Mehr als 3 Liter Blaseninhalt
Solche Geräte können mit einer schriftlichen Bewilligung der EAV im Inland erworben oder in die Schweiz eingeführt werden. Diese Apparate dürfen nur für die Herstellung von ätherischen Ölen oder Kräuteressenzen verwendet werden. Es ist nicht erlaubt, damit Spirituosen zu erzeugen.
Destilliergeräte mit mehr als 3 Liter Blaseninhalt werden von der EAV kontrolliert.

Fazit: Mein Destillieren von ätherischen Ölen und Hydrolaten ist legal!