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Ist Destillieren in der Schweiz legal?

Ich werde immer wieder gefragt, ob das Destillieren überhaupt legal ist. Ja! Es ist legal! In der Schweiz aber nur das Destillieren zur Gewinnung von ätherischen Ölen und Hydrolaten. Das Brennen von Alkohol durch Destillation ist ohne Konzession verboten. Meine Destille hat einen Blaseninhalt von 3 Litern. Hier das einschlägige Kapitel aus den „Weisungen Brennereien“ der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV):

(Kapitel) 8. Kleindestilliergeräte
8.1. Bis maximal 3 Liter Blaseninhalt
Solche Geräte können ohne Bewilligung der EAV im Inland erworben oder in die Schweiz eingeführt werden.
Kleindestilliergeräte dürfen nur fur die Herstellung von ätherischen Ölen oder Kräuteressenzen verwendet werden. Es ist nicht erlaubt, damit Spirituosen zu erzeugen. Wer Kleindestilliergeräte verkauft, ist verpflichtet, auf die gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen.
Auf eine Überprufung beim Käufer oder bei der Käuferin durch die EAV wird verzichtet.
8.2. Mehr als 3 Liter Blaseninhalt
Solche Geräte können mit einer schriftlichen Bewilligung der EAV im Inland erworben oder in die Schweiz eingeführt werden. Diese Apparate dürfen nur für die Herstellung von ätherischen Ölen oder Kräuteressenzen verwendet werden. Es ist nicht erlaubt, damit Spirituosen zu erzeugen.
Destilliergeräte mit mehr als 3 Liter Blaseninhalt werden von der EAV kontrolliert.

Fazit: Mein Destillieren von ätherischen Ölen und Hydrolaten ist legal!