Archiv für den Monat: März 2016

Ist Destillieren in der Schweiz legal?

Ich werde immer wieder gefragt, ob das Destillieren überhaupt legal ist. Ja! Es ist legal! In der Schweiz aber nur das Destillieren zur Gewinnung von ätherischen Ölen und Hydrolaten. Das Brennen von Alkohol durch Destillation ist ohne Konzession verboten. Meine Destille hat einen Blaseninhalt von 3 Litern. Hier das einschlägige Kapitel aus den „Weisungen Brennereien“ der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV):

(Kapitel) 8. Kleindestilliergeräte
8.1. Bis maximal 3 Liter Blaseninhalt
Solche Geräte können ohne Bewilligung der EAV im Inland erworben oder in die Schweiz eingeführt werden.
Kleindestilliergeräte dürfen nur fur die Herstellung von ätherischen Ölen oder Kräuteressenzen verwendet werden. Es ist nicht erlaubt, damit Spirituosen zu erzeugen. Wer Kleindestilliergeräte verkauft, ist verpflichtet, auf die gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen.
Auf eine Überprufung beim Käufer oder bei der Käuferin durch die EAV wird verzichtet.
8.2. Mehr als 3 Liter Blaseninhalt
Solche Geräte können mit einer schriftlichen Bewilligung der EAV im Inland erworben oder in die Schweiz eingeführt werden. Diese Apparate dürfen nur für die Herstellung von ätherischen Ölen oder Kräuteressenzen verwendet werden. Es ist nicht erlaubt, damit Spirituosen zu erzeugen.
Destilliergeräte mit mehr als 3 Liter Blaseninhalt werden von der EAV kontrolliert.

Fazit: Mein Destillieren von ätherischen Ölen und Hydrolaten ist legal!

Hydrolat – das „wilde Herz der Pflanzen“

Bei der Dampf- oder Hydro-Destillation macht mir vor allem die Arbeit an der Destille Spass! Sozusagen als Nebeneffekt entstehen bei der Destillation von Pflanzenmaterialien ätherische Öle und als Co-Produkt Hydrolate (Pflanzenwasser, Blütenwasser, aromatische Wasser). Das ätherische Öl schwimmt an der Oberfläche des Destillats und kann abgeschöpft werden. Hydrolat ist demnach Wasser, das einen Anteil an ätherischen Ölen sowie andere aus der Destillation gewonnene und wasserlösliche Pflanzenbestandteile und Stoffe (Artefakte) enthält. Hydrolate vereinen die Heilwirkung von Pflanzen, wie sie für die Kräuterheilkunde und die Aromatherapie genutzt werden. Susanne Fischer-Rizzi bezeichnet die Pflanzenwasser als das „wilde Herz der Pflanze“, eine lebendige Konzentration von Naturstoffen in Wasser gelöst. Nur was die wilden Kräfte der Transformation während der Destillation aushält, was verschiedene Aggregatzustände (fest, flüssig, gasförmig) durchsteht, wird am Ende als Öl oder Hydrolat aus der Destille tropfen. Mit anderen Worten: ätherische Öle und Hydrolate sind  James Bond, Chuck Norris und Lara Croft der pflanzlichen Inhaltsstoffe.

Hydrolate wirken ähnlich wie die entsprechenden ätherischen Öle. Ihre Wirkung ist milder und kann von den unterschiedlichen Inhaltsstoffen abhängig etwas abweichen.

In reiner Form sind Hydrolate wenig stabil und nur wenige Wochen haltbar. Mit Alkohl versetzt ist ihre Haltbarkeit länger. Hydrolate geniessen dadurch gegenüber dem Menschen einen Vorteil.

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Das ätherische Öl schwimmt auf dem Hydrolat.

Literatur: Fischer-Rizzi S. (2014). Das grosse Buch der Pflanzenwässer – Pflegen, heilen, gesund bleiben mit Hydrolaten. Aarau und München: AT Verlag

Der Liebig’sche Kühlapparat ist ein Kuckuckskind

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Justus Freiherr von Liebig (1803-1873) war einer der bedeutendsten Chemiker seiner Zeit. Durch seine Erkenntnisse über die Elementaranalyse gilt er als Begründer – ja sogar „Vater“ – der Organischen Chemie. Er ist unter anderem der Erfinder des Kunstdüngers, der Säuglingsersatznahrung, des Silberspiegels und der Rindersuppe. Höchstverdient, dass ein Laborgerät nach ihm benannt wurde. Nur, es ist das falsche!
Den Liebig’schen Kühlapparat beschrieb Christian Ehrenfried von Weigel (1748-1831) in seiner Dissertation, die er 1771 verteidigte. Das war somit 32 Jahre vor der Geburt von Liebig.
Aber wollte sich Liebig mit falschen Federn schmücken? Nein! Er schrieb den Kühlapparat Johann Friedrich August Göttling (1755-1809) zu, der den Apparat in einem Almanach beschrieb. Dieser seinerseits war korrekt und liess der Beschreibung des Kühlers folgende Worte vorangehen: „Ich hatte sehr oft die Gelegenheit, verschiedene Arbeitshäuser der Pharmaceutiker zu besuchen und fand mit Bewunderung, dass man von der so bequemen und nützlichen Kühlanstalt von Hrn. Prof. Weigel noch gar keinen Gebrauch macht.“
Übrigens, nach Liebig ist doch ein Laborgerät benannt: Liebig’s Kali-Apparat zu organischen Analysen!

Quelle: G. Kahlbaum: Der sogenannte Liebig’sche Kühlapparat. In: Berichte der deutschen chemischen Gesellschaft 1896, 29, 69–71.

 

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Liebig’s Kahliapparat